Abnahme- und Eintragungspflicht für Chiptuning in den Fahrzeugpapieren

Der Einbau eines Zusatzsteuergerätes stellt eine bauliche Veränderung dar und muss, sofern ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt wird, durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung abgenommen und entsprechend Art. 34, Abs. 2, Bst. c VTS bestätigt werden, d.h. die Leistungssteigerung muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Erfolgt keine Eintragung, so erlischt die Betriebserlaubnis. Darüber hinaus werden Sie darauf hingewiesen, dass ohne allgemeine Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz besteht.

Für die angebotenen Chiptuning-Produkte liefert RaceChip bereits heute eine Konformitätserklärung mit. Diese ist automatisch im Lieferumfang enthalten.

Weitere Informationen zum Thema Eintragung:

Führen Sie für die Eintragung Ihr Fahrzeug unter Vorlage der beiliegenden, entsprechenden Konformitätserklärung nach Art. 34, Abs. 2, Bst. c VTS einem amtlich anerkannten Sachverständigen, einem Prüfer einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vor, um die vorgeschriebene Änderungsabnahme durchführen und bestätigen zu lassen.

Sollten wir für Ihr Modell noch kein Chiptuning-Produkt mit Konformitätserklärung anbieten, so können Sie sich gerne an unseren Kundenservice wenden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot an Chiptuning-Produkten mit Konformitätserklärung auf weitere Fahrzeuge auszudehnen. Auswirkungen auf Garantieansprüche und Gewährleistungen

Durch den Einbau eines RaceChip verlieren Sie als Kunde Garantieansprüche auf den Motor gegenüber dem Garantiegeber für Ihr Fahrzeug.

Der Einbau eines RaceChip kann Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeugverkäufer in Bezug auf das veränderte Fahrzeug beeinträchtigen.

Veränderungen an der Werkskonfiguration Ihres Steuergerätes können den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs beeinträchtigen. Sie müssen deshalb Ihren Fahrzeugversicherer vor Einbau benachrichtigen.