Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Sämtliche von Tuned-up Marcel Wagner an den Kunden erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und der ausdrücklichen Bestätigung durch Tuned-up Marcel Wagner. Allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote von Tuned-up Marcel Wagner in Prospekten, Preislisten etc. und alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend und sind nicht verbindlich. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, kommt der Vertrag durch schriftliche oder durch Email erfolgte Bestätigung von Tuned-up Marcel Wagner zustande. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann Tuned-up Marcel Wagner jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
3. Technische Daten und Informationen
Alle technischen Daten und Informationen von Tuned-up Marcel Wagner im Internet, Dokumentationen, Preislisten etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
4. Motorfahrzeugkontrolle / Schweizer Zulassung
Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von Tuned-up Marcel Wagner an Fahrzeug vorgenommen Änderungen gemäss gesetzlicher Grundlage, d.h. bis 20% Mehrleistung erlaubt, und müssen vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und vorgeführt werden. Leistungssteigerungen von mehr als 20% der offiziellen Nennleistung werden ausdrücklich nur in der Verantwortung des Kunden ausgeführt.
5. Preise
Preise gelten brutto ab Tuned-up Marcel Wagner zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten. Massgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Tuned-up Marcel Wagner behält sich Preisänderungen vor. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.
6. Bezahlung
Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von Tuned-up Marcel Wagner vom Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeugs / der Teile, in bar zu bezahlen (Fälligkeitstag). Warenversand erfolgt mit der Post per Nachnahme auf Kosten des Kunden. Tuned-up Marcel Wagner hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Tuned-up Marcel Wagner. Bei verspäteter Zahlung werden ab Fälligkeitstag Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet. Wenn der Käufer die Annahme der Ware ablehnt, eine Ihm vorbehaltene Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt, oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, hat der Lieferer das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, soweit der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei oder wesentlich niedriger ist.
6.a. Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand bleibt – auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von Tuned-up Marcel Wagner. Solange von Tuned-up Marcel Wagner ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zum Nachteil von Tuned-up Marcel Wagner, Veräusserungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungenoder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Tuned-up Marcel Wagner unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf Tuned-up Marcel Wagner zu übertragen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, kann Tuned-up Marcel Wagner die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschliessen und den Käufer mit diesen Kosten belasten. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis mit freihändigem Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Sache an den Verkäufer herauszugeben, es sei denn, dass diesem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich. Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und der Rücknahme trägt der Käufer. Wenn die gelieferte Ware vernichtet, beschädigt oder gepfändet ist, ist das Tuned-up Marcel Wagner unverzüglich anzuzeigen und auf Aufforderung Mitteilung über den Verbleib der Ware zu machen.
7. Garantie
Tuned-up Marcel Wagner übernimmt eine Gewährleistung von 24 Monaten oder bis 80’000 Kilometer ab Auslieferung für die von Tuned-up Marcel Wagner gelieferten Teile. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefergegenstand betreffen sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile die von Tuned-up Marcel Wagner als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum von Tuned-up Marcel Wagner
Die Garantie ist nicht auf weitere Personen übertragbar, Die Garantie gillt nur für den Käufer der bei uns den Kaufvertrag abgeschlossen hat.
8. Mängelrügen und Reklamationen
Der Kunde muss alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von Tuned-up Marcel Wagner bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Festgestellte offensichtliche oder nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen in schriftlicher Form an Tuned-up Marcel Wagner zu melden, andernfalls verwirkt jegliche Garantieleistung von Tuned-up Marcel Wagner.
8.a. Qualität, Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige Angaben
Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so werden Erzeugnisse in handelsüblicher Qualität geliefert. Abbildungen und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von Tuned-up Marcel Wagner werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen, da Tuned-up Marcel Wagner stets bemüht ist, ihre Erzeugnisse im Sinne des Kunden und des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Masse und Gewichte Kraftstoffverbrauchs- und Einsparungsangaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogenen Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Käuferfahrzeug sind möglich und von Tuned-up Marcel Wagner nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für Tuned-up Marcel Wagner keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, Tuned-up Marcel Wagner über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dieses gilt auch bei Fehlenden Unterlagen.
9. Haftung: Wegbedingung aller weiteren Ansprüche
Alle vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber Tuned-up Marcel Wagner, welche über die in Ziff. 7. dargelegte Garantie hinausgehen, sind soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
10. Unsachgemässe Behandlung
Ansprüche des Kunden gemäss Ziff. 7. erlöschen bei unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Einbau der von Tuned-up Marcel Wagner gelieferten Teile oder des Fahrzeugs durch den Kunden oder Dritte Tuned-up Marcel Wagner weist darauf hin, dass nicht sachgerecht durchgeführte Leistungsmessungen zum Erlöschen der Garantieansprüche und zu Schäden am Fahrzeug und an Teilen führen können, insbesondere bei Turbomotoren. Deshalb werden Leistungsmessungen, nur anerkannt, wenn sie vorgängig mit Tuned-up Marcel Wagner abgesprochen wurden.
11. Beeinträchtigung der Händlergarantie
Tuned-up Marcel Wagner weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller und/oder -verkäufer führen können. Tuned-up Marcel Wagner lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab.
12. Lieferverzug
Die von Tuned-up Marcel Wagner mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sein denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Tuned-up Marcel Wagner kommt mit der Fertigstellung oder Lieferung nur dann in Verzug, wenn sie die Verzögerung zu vertreten haben. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen von Tuned-up Marcel Wagner oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens in Zweidlen. Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald Waren das Lager/die Werkstatt von Tuned-up Marcel Wagner verlassen haben.
14. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Gerichtsstand für Tuned-up Marcel Wagner und den Kunden ist Zürich. Der Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.